Sonderinsolvenzverwaltung.
Unsere Leistungen zu Ihrem Vorteil:
Bei Anhaltspunkten für Pflichtverletzungen werden unsere Vorstände als Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Wir erstellen gutachterliche Stellungnahmen darüber, ob Ansprüche der Insolvenzmasse gegenüber Insolvenzverwaltern/Sachwaltern bestehen. Für den Fall, dass die Ansprüche mit entsprechender Wahrscheinlichkeit als gegeben anzusehen sind, haben wir in der Vergangenheit als Sonderinsolvenzverwalter solche Ansprüche erfolgreich durchgesetzt. Gerne steht RA und Dipl. Kfm. Erion Metoja zu einem unverbindlichen Gespräch über das eventuelle Vorliegen von Haftungsansprüchen und einer angemessenen Vorgehensweise im Einzelfall zur Verfügung.
Wir beraten Sie gerne
Tel. +49 9343 61460-6
Fax +49 9343 61460-8
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Öffnungszeiten
Mo. – Do.:
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13:00 Uhr – 17:30 Uhr
Fr.:
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13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Nach langjähriger Tätigkeit als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates hat Herr Dr. Gero Fischer, ehemals Vorsitzender des IX. Senats des Bundesgerichtshofs, […]