Sonderinsolvenzverwaltung.

Unsere Leistungen zu Ihrem Vorteil:

  • Objektiv
  • Fachlich versiert
  • Durchsetzungsstark

Bei Anhaltspunkten für Pflichtverletzungen werden unsere Vorstände als Sonderinsolvenzverwalter bestellt.

Wir erstellen gutachterliche Stellungnahmen darüber, ob Ansprüche der Insolvenzmasse gegenüber Insolvenzverwaltern/Sachwaltern bestehen. Für den Fall, dass die Ansprüche mit entsprechender Wahrscheinlichkeit als gegeben anzusehen sind, haben wir in der Vergangenheit als Sonderinsolvenzverwalter solche Ansprüche erfolgreich durchgesetzt. Gerne steht RA und Dipl. Kfm. Erion Metoja zu einem unverbindlichen Gespräch über das eventuelle Vorliegen von Haftungsansprüchen und einer angemessenen Vorgehensweise im Einzelfall zur Verfügung.

Wir beraten Sie gerne

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Fax +49 9343 61460-8
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Dr. Gero Fischer übernimmt Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden

5. November 2021

Nach langjähriger Tätigkeit als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates hat Herr Dr. Gero Fischer, ehemals  Vorsitzender des IX. Senats des Bundesgerichtshofs, […]

Sachverständigeninstitut
Dr. Eisner

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