Kassenprüfung für Gläubigerausschüsse.

Bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten können Sie auf unsere fundierten Prüfberichte bauen:

  • Erfüllung der Informations- und Kontrollpflichten des Gläubigerausschusses
  • Effizienz durch geschulte und langjährige Mitarbeiter
  • Schaffung von Transparenz für Gläubigerausschuss, Insolvenzverwalter/Sachwalter, Gericht und Schuldner
  • Vermeidung einer gerichtlichen Doppelprüfung

Unsere Kassenprüfungsgutachten haben Tiefe und Inhalt.

Wir haben uns darauf spezialisiert, Kassenprüfungen im Auftrag von Gläubigerausschüssen so durchzuführen, dass hierdurch die Mitglieder des (vorläufigen) Gläubigerausschusses ihren durch Gesetz und Rechtsprechung auferlegten Pflichten vollständig nachkommen und zugleich auch der gerichtliche Prüfungsumfang erfüllt wird. Die Erfahrung zeigt, dass sich Kassenprüfer meistens auf die buchhalterische Ordnungsgemäßheit der Einnahmen und Ausgaben konzentrieren. Eine solche Prüfung reicht keinesfalls für den vom Insolvenzgericht benötigten Prüfungsumfang aus und hat daher Doppelprüfungen und höhere Kosten zur Folge.

Unsere Vorgehensweise ist hingegen effizient und versorgt den Gläubigerausschuss sowie das Insolvenzgericht parallel zur Verfahrensabwicklung mit den notwendigen Informationen für ihre Entscheidungen. Auch die Kanzlei des Sachwalters/Insolvenzverwalters ist hierdurch erheblich entlastet, weil zu klärende Sachverhalte sehr gut präsent sind. Wir schlagen dem Gläubigerausschuss einen Prüfungsumfang vor und übernehmen auf Wunsch auch die Koordination mit dem Insolvenzgericht.

Das gesamte Prüfungsteam besteht aus hochqualifizierten und erfahrenen Prüfern und bündelt die Fachkunde von Rechtsanwälten, Diplomkaufleuten, Wirtschaftsjuristen, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Wir informieren Sie gerne über die Details, die Vorgehensweise und den Prüfungsumfang.

RA und Dipl.Kfm. Erion Metoja steht gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Download: Einheitliche und begleitende Prüfung für den Gläubigerausschuss, Auszug aus dem Buch „Der Gläubigerausschuss in der Insolvenz des Firmenkunden“.

Wir beraten Sie gerne

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