Ermittlung des Eintritts der Insolvenzreife.
Gutachten über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung:
Wir prüfen, zu welchem Zeitpunkt Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung nach der InsO und der hierüber ergangenen Rechtsprechung vorgelegen haben.
Wir sind in der Lage durch die Auswertung der buchhalterischen Unterlagen die Insolvenzreife genau festzustellen. In Abstimmung mit unseren Auftraggebern nehmen wir aber auch partielle Prüfungen vor z.B. den sicheren Eintritt der Insolvenzreife ab einem bestimmten Zeitpunkt, was zu einer erheblichen Reduktion der Prüfungskosten führt. Oft ist eine solche kostengünstigere Vorgehensweise ausreichend. Wir geben entsprechende Hinweise an die Auftraggeber im Laufe der Prüfungstätigkeit.
RA und Dipl.- Kfm. Erion Metoja steht gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir beraten Sie gerne
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