Ermittlung des Eintritts der Insolvenzreife.

Gutachten über den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung:

  • Konzentration auf entscheidungserhebliche Sachverhalte
  • Kostengünstig
  • Optimierte Verknüpfung rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Vorgaben

Wir prüfen, zu welchem Zeitpunkt Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung nach der InsO und der hierüber ergangenen Rechtsprechung vorgelegen haben.

Wir sind in der Lage durch die Auswertung der buchhalterischen Unterlagen die Insolvenzreife genau festzustellen. In Abstimmung mit unseren Auftraggebern nehmen wir aber auch partielle Prüfungen vor z.B. den sicheren Eintritt der Insolvenzreife ab einem bestimmten Zeitpunkt, was zu einer erheblichen Reduktion der Prüfungskosten führt. Oft ist eine solche kostengünstigere Vorgehensweise ausreichend. Wir geben entsprechende Hinweise an die Auftraggeber im Laufe der Prüfungstätigkeit.

RA und Dipl.- Kfm. Erion Metoja steht gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir beraten Sie gerne

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Dr. Gero Fischer übernimmt Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden

5. November 2021

Nach langjähriger Tätigkeit als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates hat Herr Dr. Gero Fischer, ehemals  Vorsitzender des IX. Senats des Bundesgerichtshofs, […]

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