Schlussrechnungsprüfung für Insolvenzgerichte.

Vom Insolvenzantrag bis zur Verfahrensaufhebung: Wir prüfen die ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung

  • Insolvenzrechtlicher Schwerpunkt
  • Entscheidungsgrundlage für gerichtliche Verfügungen
  • Konzentration auf das Wesentliche

Erfahrung seit über 18 Jahren. Prüfungen im Auftrag von über 100 Insolvenzgerichten bundesweit. Über 5000 geprüfte Insolvenzverfahren.

Unsere Expertise setzen wir ein, um gerichtliche Entscheidungen bestmöglich vorzubereiten. Bei unseren Prüfungen behalten wir immer insolvenzrechtliche Besonderheiten im Blick, konzentrieren uns auf Probleme und liefern hierfür Lösungsvorschläge. Unsere Gutachten streben nicht nach Umfang, sondern nach Inhalt.

In der Regel beseitigen wir alle aufkommenden, klärungsbedürftigen Fragen zwischen der Verwalterkanzlei und uns vor Gutachtenserstellung. Bestehen dennoch unterschiedliche Auffassungen, werden diese für die gerichtliche Entscheidung umfassend aufbereitet. Unsere Gutachten sind sachlich, unabhängig und objektiv. Auf Wunsch und in einzelnen Fällen wird die Endfassung auch dem Verwalter vorgelegt, um hierauf ggf. Stellung zu nehmen.

Wir beachten strikt die Grenzen des gesetzlichen Prüfungsumfangs, insbesondere prüfen wir nicht die Zweckmäßigkeit des Verwalterhandelns. Wir stellen Tatsachen fest; ihre rechtliche Bewertung bleibt dem Insolvenzgericht vorbehalten. Wir prüfen umfassend. Sollten wir im Zuge der Prüfung auf Sachverhalte stoßen, die nicht in dem Prüfungsumfang des Beauftragungsbeschlusses enthalten sind, weisen wir das Gericht darauf hin. Ggf. findet eine Ausweitung des Beschlusses statt.

Nicht zuletzt achten wir immer darauf, dass unser Honorar im Verhältnis zu den Verfahrenskosten steht. Erfahrungsgemäß bewegen sich unsere Honorare nach JVEG in der Summe auf 1 – 5 % der Verfahrenskosten. Die zu prüfenden Unterlagen lassen wir kostenlos abholen und zurückbringen.

Sie haben noch Fragen? RA und Dipl.Kfm. Erion Metoja steht gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir beraten Sie gerne

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